Installation

Wallbox installieren: Voraussetzungen, Anmeldung und Ablauf

Ladestation für Elektrofahrzeug an der Wand

Die Installation einer Wallbox ist in Deutschland an gesetzliche Anforderungen geknüpft. Neben der eigentlichen Elektroinstallation sind Meldepflichten gegenüber dem Netzbetreiber zu beachten; in Mehrfamilienhäusern kommen zivilrechtliche Aspekte hinzu. Dieser Artikel beschreibt den typischen Ablauf von der Planung bis zur Inbetriebnahme.

Technische Voraussetzungen

Hausanschluss und Zählerkasten

Für eine 11-kW-Wallbox ist ein dreiphasiger Hausanschluss (3 × 16 A oder stärker) erforderlich. Der vorhandene Hauptsicherungsautomat begrenzt, wie viel gleichzeitig verbraucht werden kann. Ein Elektrofachbetrieb überprüft, ob die vorhandene Kapazität ausreicht.

Zuleitung

Die meisten Installateure verlegen eine eigene Zuleitung vom Zählerkasten zur geplanten Wallbox-Position (NYM-J 5×2,5 mm² für 11 kW, NYM-J 5×4 mm² für 22 kW). Je nach Entfernung und Gebäudetyp variiert der Aufwand erheblich.

Schutzeinrichtungen

Pflichtbestandteile der Wallbox-Installation nach VDE-Norm 0100 Teil 722:

  • Leitungsschutzschalter (LS) als Überstromschutz
  • Fehlerstromschutzschalter Typ B (RCD Typ B) – erkennt auch Gleichfehlerströme aus Ladevorgängen
  • Optional: Überspannungsschutz (SPD Typ 2)

Anmeldung beim Netzbetreiber

Nach §19 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung) gilt:

  • Bis einschließlich 12 kW: Anmeldung (Meldung) beim Netzbetreiber vor Inbetriebnahme, keine Genehmigung erforderlich.
  • Über 12 kW: Genehmigung durch den Netzbetreiber erforderlich. Der Netzbetreiber kann Auflagen erteilen oder den Anschluss verzögern, wenn das lokale Netz überlastet ist.

Die Meldung erfolgt in der Regel über ein Formular des jeweiligen Netzbetreibers. Viele bieten inzwischen Online-Formulare an. Der installierte Elektrofachbetrieb übernimmt in der Praxis häufig die Meldung im Auftrag des Eigentümers.

Achtung: Die Inbetriebnahme einer nicht gemeldeten Wallbox über 12 kW kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Netzbetreiber haben das Recht, nicht angemeldete Einrichtungen vorübergehend zu deaktivieren.

Wallbox in Mehrfamilienhäusern und Mietverhältnissen

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), in der Fassung von 2020, gibt Eigentümern und Mietern in Mehrfamilienhäusern das Recht auf eine Ladeeinrichtung. Folgende Punkte sind relevant:

  • Eigentümer können die Genehmigung nicht grundsätzlich verweigern, haben aber das Recht, auf ein verträgliches Lastmanagement zu bestehen.
  • Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters; dieser kann die Genehmigung verweigern, wenn bauliche Gründe dagegen sprechen, nicht aber ohne Begründung.
  • Die Kosten für Installation und Betrieb trägt in der Regel der Antragsteller.

Typischer Installationsablauf

  1. Besichtigung durch Elektrofachbetrieb, Beurteilung des Hausanschlusses
  2. Auswahl der Wallbox und Klärung der technischen Anforderungen
  3. Voranfrage beim Netzbetreiber (ggf. Genehmigung bei >12 kW)
  4. Verlegen der Zuleitung, Einbau von Schutzeinrichtungen
  5. Montage der Wallbox, elektrischer Anschluss
  6. Inbetriebnahme und Abnahme durch Elektrofachbetrieb
  7. Meldung beim Netzbetreiber (falls nicht vorab beantragt)

Weiterführende Quellen